Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung "Online-Branchenbuch" nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Die Bezeichnung "Online-Branchenbuch" für ein Adress-Sammelwerk ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt, so das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-bezeichnung-online-branchenbuch-muss-auf-moegliche-unvollstaendigkeit-hinweisen-oberlandesgericht-frankfurt-20100225.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.02.2010 - Az.: 6 U 237/08).

Der Kläger wandte sich gegen die Beklagte, die ein Adress-Sammelwerk herausgab. Im Internet bewarb sie es als Branchenbuch und bezeichnete es auch als "Online-Branchenbuch".

Die Frankfurter Richter wiesen die Klage ab.

Die Verwendung des Begriffes "Online-Branchenbuch" sei grundsätzlich geeignet, dem User den irreführenden Eindruck zu vermitteln, dass das bezeichnete Adress-Sammelwerk vollständig sei.

Von einem solchen Irrtum könne im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden, da die gesamte Gestaltung der Werbung und die Website hinreichend deutlich machen würden, dass auf die Vollständigkeit der Einträge kein Anspruch erhoben werde.


Rechts-News durch­suchen

29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen
28. Juli 2026
Eine Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden, wenn der Käufer sie durch eine höhere Bestellmenge vermeiden kann.
ganzen Text lesen
24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen