Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Bloßer Bagatellverstoß bei falscher Grundpreisangabe in Online-Shop

Ein Online-Shop, der seine Produkte mit einem falschen Grundpreis auszeichnet, begeht keinen abmahnfähigen Wettbebewerbsverstoß, wenn der Verbraucher den tatsächlichen Preis relativ leicht selbst ermitteln kann, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-abmahnfaehiger-wettbewerbsverstoss-bei-falscher-grundpreis-angabe-4-u-156-09-oberlandesgericht-hamm-20091210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 4 U 156/09).

Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Sauna-Produkte und gab bei der Preisauszeichnung  den Grundwert für jeweils 100 ml an. Die Preisangabenverordnung (PAngVO) sieht jedoch einen Grundpreis pro Liter vor.

Die Klägerin sah hierin einen verfolgbaren Wettbewerbsverstoß.

Dieser Ansicht erteilten die Hammer Richter eine Absage. Zwar handle es sich um eine Rechtsverletzung, jedoch sei es ein bloßer Bagatellverstoß.

Denn der Verbraucher könnte durch einfache Multiplikation den tatsächlichen Wert pro Liter selbst errechnen. Er müsse den Betrag lediglich mit 10 multiplizieren.

Somit handle es sich bei der Verletzung um eine einfache Lappalie, die rechtlich nicht verfolgbar sei.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen