Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Branchenverzeichnis haftet für fremden Wettbewerbsverstoß ausnahmsweise selbst

Der Herausgaber eines Branchenverzeichnisses haftet grundsätzlich nicht für einen irreführenden Brancheneintrag. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Herausgeber trotz Kenntnis des falschen Inhalts den Inhalts des Verzeichnisses unverändert weiter anbietet. In einem solchen Fall haftet er für den begangenen Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile branchenverzeichnis-haftet-ausnahmsweise-fuer-wettbewerbswidrigen-eintrag-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150922 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.09.2015 - Az.: 6 U 77/14).

Es ging inhaltlich um einen fehlerhaften Eintrag in einem Branchenverzeichnis, das von der Beklagten herausgegeben wurde. Eine Heilpraktikerin war irrtümlich in die Rubrik "Ärzte" einsortiert worden.

Obwohl die Beklagte hiervon erfuhr, unternahm sie nichts, sondern gab auch noch Jahre später Neuauflagen des Branchenverzeichnisses mit der falschen Zuordnung heraus.

Die Frankfurter Richter sahen hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Zwar hafte ein Branchenverzeichnis grundsätzlich nicht für fehlerhafte Zuordnungen Dritter. Wenn der Verlag jedoch von einem solchen Fehler Kenntnis erlange, müsse er ihn beseitigen. Andernfalls sei er selbst für den unrichtigen Inhalt verantwortlich.

Denn er fördere durch den Rechtsverstoß die wirtschaftlichen Interessen des Dritten, der Vorteile dadurch erlange, dass er in einer Rubrik verzeichnet sei, in die er eigentlich hätte nicht aufgenommen werden dürfen.

Rechts-News durch­suchen

31. Juli 2026
FOCUS muss bei seinen Ärzte-Testsiegeln das Bewertungsverfahren klar offenlegen, sonst droht eine wettbewerbswidrige Irreführung.
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen