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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "CHOCOLATERIA" für Schokoladen-Süßwaren mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Der Begriff "CHOCOLATERIA" ist für die Bereiche Kakaopulver und Schokoladenwaren als Marke nicht eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile chocolateria-fuer-schokoladenprodukte-nicht-als-marke-eintragbar-25-w-pat-70-09-bundespatentgericht--20100218.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 18.02.2010 - Az.: 25 W (pat) 70/09).

Die gewünschte Bezeichnung weise eine zu dichte Nähe zur gewählten Waren- und Dienstleistungsklasse auf. Der Verbraucher werde bei "CHOCOLATERIA" stets an Schokolade-Waren erinnert.

Daran ändere auch nichts der "-eria"-Zusatz am Ende. Dieser trete zum Rest des Wortes in den Hintergrund. Prägend und im Vordergrund stehend sei der Bestandteil "chocolat".

Hierbei handle es sich um ein rein beschreibender Inhalt, der keine Markenfähigkeit begründen könne.

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