Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Computer-Bild muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen

Ein Verlag, der in einer Zeitschriftenanzeige für ein Jahresabonnement dieser Zeitschrift wirbt, muss in der Anzeige selbst oder auf der Postkarte oder dem Coupon, mit welcher die Bestellung für das Jahresabonnement aufgegeben werden kann, auf das fehlende Widerrufsrecht hinweisen <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-fuer-zeitschriften-jahresabonnement-muss-widerrufsbelehrung-enthalten-i-zr-17-10-bundesgerichtshof--20110609.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 09.06.2011 - Az.: I ZR 17/10).

Bei der Beklagten handelte es sich um den Axel-Springer-Verlag. Dieser hatte in der 14-tägig erscheinenden Zeitschrift "Computer-Bild" mittels einer Anzeige für ein Jahresabonnement selbiger Zeitschrift geworben. Die Bestellung konnte per Postkarte oder Coupon, die der Anzeige beigefügt waren, aufgegeben werden. Weder in der Anzeige selbst noch auf der Postkarte oder dem Coupon befanden sich Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.

Die BGH-Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Die beanstandete Werbung der Beklagten sei auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichtet, da die umworbenen Verbraucher das beworbene Jahresabonnement durch Übersendung einer Postkarte oder eines Coupons bestellen könnten.

Fernabsatzverträge müssten den Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs informieren.

Die Beklagte hätte entweder in der Anzeige selbst oder spätestens auf der zur Bestellung beigefügten Postkarte oder dem Coupon auf das fehlende Widerrufsrecht hinweisen müssen.

Dies habe die Beklagte mit der Ausgestaltung ihrer Anzeige und den Bestellmöglichkeiten versäumt.  

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen