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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankenthal: Dateifragmente eines Filmes in P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung

Dateifragmente eines Filmes in einer P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung, da es sich um kein vollständiges, lauffähiges Werk handelt (LG Frankenthal, Urt. v. 30.09.2014 - Az.: 6 O 518/13).

Die Klägerin, die behauptete, Rechteinhaberin an dem streitgegenständlichen Film zu sein, sah durch den unerlaubten Upload ihre wirtschaftlichen Interessen verletzt und klagte.

Der Beklagte wandte u.a. ein, dass die Klägerin lediglich nachgewiesen habe, dass einzelne Dateifragmente des Werkes angeboten worden seien, nicht jedoch das gesamte Werk an sich.

Dieser Ansicht ist das LG Frankenthal gefolgt und hat einen urheberrechtlichen Anspruch abgelehnt.

Es handle sich lediglich um "Datenmüll", so die Richter. Eine Rechtsverletzung sei nicht erkennbar, denn es liege keine vollständige, lauffähige Fassung vor.

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