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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankenthal: Und wieder: Dateifragmente eines Filmes in P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung

Das LG Frankenthal bleibt bei seiner bisherigen Einschätzung, dass Dateifragmente eines Filmes in einer P2P-Tauschbörse keine Urheberrechtsverletzung sind. Es handle sich, so das Gericht, um um kein vollständiges, lauffähiges Werk (LG Frankenthal, Urt. v. 22.07.2016 - Az.: 6 S 22/15).

Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei sei im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstelle. Es handle sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile, sondern lediglich um Datenmüll.

Das LG Frankenthal hatte diese Rechtsansicht bereits auch in zeitlich frühereren Entscheidungen geäußert.

Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

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