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Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: eBay-Verkäufer, der eigene Angebote künstlich erhöht, ist schadensersatzpflichtig

Ein eBay-Verkäufer, der eigene Angebote durch vorgetäuschtes Mitbieten künstlich erhöht, ist schadensersatzpflichtig <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatzansprueche-bei-fehlgeschlagener-ebay-auktion-oberlandesgericht-stuttgart-20150414 _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 14.04.2015 - Az.: 12 U 153/14).

Der Beklagte trieb bei bei seinem eBay-Verkauf den Kaufpreis nach oben, indem er durch einen Zweit-Account mit teilnahm. Der Kläger, ein potentieller Käufer, der an der Versteigerung teilnahm, verlangte daraufhin Schadensersatz.

Das OLG Stuttgart bejahte in solchen Fällen die grundsätzliche Pflicht des Verkäufers, dem potentiellen Käufer den erlittenen Schaden auszugleichen.

Der Schaden berechne sich jedoch in der Differenz des Verkehrswertes zum (fiktiven) Kaufpreis des Artikels, so die Robenträger. Entscheidend sei nicht das Angebot, das der Kläger zuletzt abgegeben habe.

Da hier der fiktive Kaufpreis mit 17.000,- EUR angegeben war, der Wert des Wagens aber darunter lag, wurde die Klage abgewiesen. Der potentielle Käufer ging also in dieser Konstellation leer aus.

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