Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Erfolglose Abmahnung muss zur Erstattung der Aufwendungen weiter verfolgt werden

Wird eine erfolglose außergerichtliche Abmahnung nicht weiter erfolgt, besteht auch kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten <link http: www.online-und-recht.de urteile erstattung-abmahnkosten-nur-bei-weiterverfolgung-des-unterlassungsanspruchs-23-s-359-09-landgericht-duesseldorf-20110119.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2011 - Az.: 23 S 359/09).

Der Kläger ging gegen die Beklagte vor und begehrte gerichtlich die Erstattung der Kosten seiner zuvor erfolglos ausgesprochenen Abmahnung. Die Beklagte stellte ihren Usern Speicherplatz zur Verfügung. Der Kläger hatte mehrfach festgestellt, dass über den Dienst der Beklagten seine urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen werden konnten. Daher mahnte er die Beklagte ab, welche die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab.

Das Gericht lehnte eine Erstattung der Abmahnkosten ab.

Vorliegend bestehe seitens des Klägers kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, da diese nicht für die Rechtsverfolgung zweckentsprechend gewesen seien. Der Kläger habe ohne erkennbaren und nachvollziehbaren Grund nach erfolgloser Abmahnung Abstand von dem Unterlassungsanspruch genommen.

Dies wäre aber notwendig gewesen. Dadurch hätte der Kläger deutlich gemacht, dass es ihm nicht vorwiegend um die Erstattung der Kosten gehe, sondern um den Schutz seiner Urheberrechte.

Rechts-News durch­suchen

04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
Symbole in Bauzeichnungen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern sie Alltagsgegenstände möglichst klar und herstellerneutral abbilden und kaum…
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
Behörden dürfen Gutachten im Beteiligungsverfahren offenlegen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen