Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Ermessensausübung bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe ("Hamburger Brauch")

Macht ein Gläubiger eine Vertragsstrafe wegen einer abgegebenen Unterlassungserklärung geltend, so ist eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit nur beschränkt möglich. Das Gericht darf lediglich prüfen, ob der Gläubiger die Grenzen seines Ermessensspielraums überschritten hat, es darf nicht ein eigenes Ermessen ausüben (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2015 - Az.: 4 U 191/14).

Im vorliegenden Fall gab das verklagte Unternehmen in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich auf Basis des Hamburger Brauchs, sich an die Regelungen der PAngVO zu halten. Hiergegen verstieß es jedoch.

Daraufhin machte der Gläubiger eine Vertragssttrafe von insgesamt 28.000,- EUR geltend, pro Verstoß forderte er eine Summe von 4.000,- EUR ein.

Das OLG Karlsruhe bewertete dies als angemessen. Grundsätzlich stehe dem Gläubiger beim Hamburger Brauch bei der Ausübung der Angemessenheit ein Ermessensspielraum zu.

Diese Angemessenheit dürfe ein Gericht nur dahingehend überprüfen, ob der Anspruch der Billigkeit entspreche. Die Billigkeit sei jedoch nicht bereits dann überschreiten, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig halte. Denn es bestünde nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen