Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Freiburg: Erstattung von Abmahnkosten nur bei nachvollziehbarer Begründung

Die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung müssen nur dann erstattet werden, wenn das Schreiben den Abgemahnten in die Lage versetzt zu erkennen, dass ihm berechtigterweise der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens gemacht wird (LG Freiburg, Urt. v. 30.11.2015 - Az.: 12 O 46/15 KfH).

Die Klägerin war ein Umweltverband und hatte außergerichtlich ein Autohaus abgemahnt. Sie verlangte nun die Erstattung ihrer Abmahnkosten.

Das Unternehmen hatte in einer Werbeanzeige nicht alle notwendigen Pflichtangaben zum Verbrauch des PKW (PKW-EnVKV) gemacht.

Die Abmahnung stellte zwar konkret das abgemahnte Verhalten dar, jedoch ging nicht hervor, worin der Verstoß zu sehen sein sollte. Vielmehr zitierte die Klägerin lediglich Anlage 4 der PKW-EnVKV, dies zudem auch noch teilweise falsch.

Des Weiteren befasste sich das Abmahnschreiben, ohne dass die beanstandete Anzeige hierfür irgendeinen Anlass gab, mit der Frage, unter welchen Bedingungen Fahrzeuge mit geringerer Laufleistung nach <link http: www.gesetze-im-internet.de pkw-envkv __2.html _blank external-link-new-window>§ 2 PKW-EnVKV und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter die entsprechenden Regelungen des Gesetzes fallen.

Das Gericht lehnte die Erstattung der Abmahnkosten ab. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung müsse der Betroffene durch die Abmahnung den vermeintlichen Verstoß erkennen können. Nur dann erfülle die Abmahnung ihren Zweck, eine gerichtliche Auseinandersetzung gegebenenfalls entbehrlich zu machen.

Vorliegend sei der Beklagte pauschal und ohne konkretes Eingehen auf das ihm vorgehaltene Verhalten abgemahnt worden. Eine solche Abmahnung genüge diesen Anforderungen nicht und sei daher unbegründet.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen