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Kategorie: Onlinerecht

LG Kiel: Facebook-Werbung "SMS-Flatrate" auch bei monatlicher SMS-Begrenzung nicht wettbewerbswidrig

Eine Werbung mit "SMS-Flatrate" ist auch dann nicht irreführend und somit wettbewerbsgemäß, wenn der Gebrauch auf 3.000 SMS pro Monat begrenzt ist und hierauf hingewiesen wird <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeaussage-sms-flatrat-nicht-irrefuehrend-bei-monatlicher-beschraenkung-auf-3000-sms-landgericht-kiel-20130919 _blank external-link-new-window>(LG Kiel, Urt. v. 19.09.2013 - Az.: 14 O 91/13).

Die Beklagte warb auf Facebook für ihr SMS-Angebot "ALLNET-SPARLFAT" und verwendete dabei auch die Aussage "SMS-Flatrate". Die Nutzung war jedoch auf 3.000 SMS pro Monat eingeschränkt.

Auf diese Begrenzung wurde durch eine hochgestellte "1" hingewiesen. Die "1" wurde am Ende der Seite aufgelöst mit dem Link-Hinweis "Mehr Informationen findest Du hier". Klickte der User auf diesen Link, öffnete sich eine andere Webseite, auf der die Beschränkung erläutert wurde.

Das LG Kiel stufte die Werbung als nicht irreführend ein.

Es sei bereits sehr fraglich, ob die Begrenzung von monatlich 3.000 SMS überhaupt eine relevante Beschränkung darstelle. Denn aktuelle Statistiken zeigten, dass jeder Deutsche pro Jahr ca. 740 SMS verschicke, also eine Anzahl, die weit unterhalb der Grenze von 3.000 SMS pro Monat liege. 

Darüber hinaus erwarte der User bei dem Begriff "Flatrate" im Ergebnis an irgendeiner Stelle durchaus eine Begrenzung, z.B. bei Nutzung des Angebots des Ausland. Der Sachverhalt sei auch nicht vergleichbar mit einem anderen Urteil des LG Kiel (Urt. v. 29.02.2012 - Az.: 14 O 18/12), da dort ausdrücklich mit der Aussage "unbegrenzt im Internet surfen" geworben worden sei.

Auch sei in ausreichender Form auf die Begrenzung hingewiesen worden. Zwar fänden sich die inhaltlichen Erläuterungen erst auf der Folgeseite, jedoch ergebe sich ein ausreichender Zusammenhang durch den gesetzten Störer in Form der Zahl "1". Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Werbung auf der Online-Plattform eingesetzt worden sei und diese regelmäßig nur von solchen Personen genutzt werde, die über Erfahrungen im Umgang mit derartigen Internetseiten hätten.

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