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Kategorie: Onlinerecht

BVerfG: Falsche Preisansage rechtfertigt dreijährige Rufnummernabschaltung

Verwendet ein telefonischer Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst eine falsche Preisansage, so ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Rufnummer für drei Jahre abzuschalten, gerechtfertigt und rechtmäßig <link http: www.online-und-recht.de urteile rufnummernabschaltung-wegen-falscher-preisansage-rechtmaessig-1-bvr-1611-11-bundesverfassungsgericht--20110824.html _blank external-link-new-window>(BVerfG, Beschl. v. 24.08.2011 - Az.: 1 BvR 1611/11).

Die Bundesnetzagentur (BNA) ging gegen den Kläger, einen telefonischen Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst, vor. Dieser hatte zunächst keine Preisansage verwendet. Auf eine Rüge der Agentur hin wurde eine falsche und unzureichende Preisansage verwendet. Daraufhin ließ die Bundesnetzagentur die Rufnummer für drei Jahre abschalten.

Nachdem der Kläger sich erfolglos vor den ordentlichen Gerichten die Abschaltung gewehrt hatte, legte er Verfassungsbeschwerde ein.

Die Verfassungsrichter entschieden, dass die von der BNA getroffene Untersagung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vereinbar sei.

Trotz wiederholter behördlicher Aufforderungen habe sich der Kläger nicht rechtmäßig verhalten, sondern habe massiv die Interessen der Verbraucher gefährdet. Auch nach der erteilten Rüge sei eine falsche Preisansage erfolgt.

Insofern sei es äußerst wahrscheinlich gewesen, dass auch zukünftig der Kläger sich rechtswidrig verhalten hätte. Insofern sei die Abschaltung der Rufnummer angemessen und verhältnismäßig.

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