Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Fehlerhafte Verwendung von Google Analytics ist Wettbewerbsverstoß

Die fehlerhafte Verwendung von Google Analytics auf der Webseite eines Unternehmens ist ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlerhafte-einbindung-von-google-analytics-ist-ein-wettbewerbsverstoss-landgericht-hamburg-20160809 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2016 - Az.: 406 HKO 120/16).

Bei der Auseinandersetzung ging es nicht um die grundsätzliche Frage, ob Google Analytics generell genutzt werden darf, sondern nur um die fehlerhafte Verwendung dieses Tools.

Das Unternehmen hatte nämlich auf seiner Webseite die nach <link https: www.gesetze-im-internet.de tmg __13.html _blank external-link-new-window>§ 13 TMG erforderlichen Daten für Google Analytics nicht angegeben.

Hierin sah das LG Hamburg einen Rechtsverstoß und bejahte eine Wettbewerbsverletzung.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung überrascht nicht, denn bereits im März hatte das LG Hamburg eine identische Verfügung erlassen <link http: www.dr-bahr.com news nutzung-von-google-analytics-ohne-nutzungshinweis-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - Az.: 312 O 127/16).

Bereits im Jahr 2013 hatte das OLG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news fehlende-datenschutzbelehrung-auf-webseite-ist-wettbewerbsverstoss.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 26/12) eine fehlende Datenschutzbelehrung als wettbewerbswidrig angesehen.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Fitnessstudio darf die Handtuchpauschale nicht per E-Mail ohne Zustimmung des jeweiligen Mitglieds erhöhen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen