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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht gilt nicht bei Online-Kauf von Heizöl

Ein Verbraucher, der online Heizöl kauft, hat kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da das Produkt den Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-fernabsatzrechtliches-widerrufsrecht-bei-online-gekauftem-heizoel-landgericht-bonn-20140731 _blank external-link-new-window>(LG Bonn, Urt. v. 31.07.2014 - Az.: 6 S 54/14).

Nach Meinung des LG Bonn besteht bei einem Internet-Erwerb von Heilzöl keine Möglichkeit des Widerrufs. Denn, so die Richter, der Preis unterliege erheblichen Schwankungen auf dem Finanzmarkt.

Damit liege eine Ausnahme iSv. <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312g.html _blank external-link-new-window>§ 312 g Abs.2 Nr. 8 BGB vor. Nicht erforderlich für die Anwendung der Vorschrift sei, dass der Unternehmer die Ware unmittelbar an der Rohstoffbörse bezogen habe. Auch müsse der Preis nicht unmittelbar durch den Finanzmarkt bestimmt werden.

Ausreichend sei vielmehr, dass die Ware grundsätzlich an der Rohstoffbörse gehandelt werde und der Preis dort Schwankungen innerhalb der Widerrufsfrist unterworfen sei. Da dies der Fall sei, sei der Anwendungsbereich der Norm eröffnet.

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