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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Flirtcafe.de darf nicht mit "Jetzt kostenlos anmelden" bewerben

Das LG Köln <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv flirtcafe_lg_koeln_33_o_245_13.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2014 - Az.:33 O 245/13) hat entschieden, dass die Online-Dating-Plattform Flirtcafe.de nicht mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" werben darf, wenn das ursprünglich kostenfreie Abo sich nach einem bestimmten Zeitablauf in ein kostenpflichtiges verwandelt.

Flirtcafe.de bot seinen Nutzern eine kostenlose Probemitgliedschaft von 10 Tagen an. Innerhalb dieser entgeltfreien Zeit konnte der User das Portal jedoch nur eingeschränkt nutzen. Er konnte zwar ein eigenes Profil anlegen und die Profile anderer anschauen, jedoch konnte er mit keinem anderen User in Kontakt treten.

Erst wenn sich das Abonnement in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (78,- EUR/Monat, Mindestlaufzeit von 6 Monaten) sich umgewandelt hatte, waren auch diese Funktionen verfügbar.

Das LG Köln sah dies als klaren Wettbewerbsverstoß an. Flirtcafe.de bewerbe seine Dienstleistungen als kostenlos. Der Verbraucher erwarte, dass er bei einer Online-Dating-Plattform selbstverständlich auch in Kontakt treten könne mit anderen Usern. Dies sei gerade der eigentliche Hauptnutzen einer Flirt-Seite.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Verbraucher bei Online-Partner-Vermittlungsseiten nicht zwingend mit einer Reaktion von anderen Usern rechne. Denn es bestünde ein wesentlicher Unterschied zwischen Partner-Vermittlungsseiten und Online-Dating-Plattformen.

Bei letzerer erwarte der Kunde, dass die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme bestünde. Hier gehe der User davon aus, dass - ähnlich wie bei Sozialen Netzwerken - die Mitgliedschaft kostenlos sei und das Unternehmen sich durch Werbeeinblendungen finanziere.

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