Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Flirtcafe.de darf nicht mit "Jetzt kostenlos anmelden" bewerben

Das LG Köln <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv flirtcafe_lg_koeln_33_o_245_13.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2014 - Az.:33 O 245/13) hat entschieden, dass die Online-Dating-Plattform Flirtcafe.de nicht mit der Aussage "Jetzt kostenlos anmelden" werben darf, wenn das ursprünglich kostenfreie Abo sich nach einem bestimmten Zeitablauf in ein kostenpflichtiges verwandelt.

Flirtcafe.de bot seinen Nutzern eine kostenlose Probemitgliedschaft von 10 Tagen an. Innerhalb dieser entgeltfreien Zeit konnte der User das Portal jedoch nur eingeschränkt nutzen. Er konnte zwar ein eigenes Profil anlegen und die Profile anderer anschauen, jedoch konnte er mit keinem anderen User in Kontakt treten.

Erst wenn sich das Abonnement in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (78,- EUR/Monat, Mindestlaufzeit von 6 Monaten) sich umgewandelt hatte, waren auch diese Funktionen verfügbar.

Das LG Köln sah dies als klaren Wettbewerbsverstoß an. Flirtcafe.de bewerbe seine Dienstleistungen als kostenlos. Der Verbraucher erwarte, dass er bei einer Online-Dating-Plattform selbstverständlich auch in Kontakt treten könne mit anderen Usern. Dies sei gerade der eigentliche Hauptnutzen einer Flirt-Seite.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Verbraucher bei Online-Partner-Vermittlungsseiten nicht zwingend mit einer Reaktion von anderen Usern rechne. Denn es bestünde ein wesentlicher Unterschied zwischen Partner-Vermittlungsseiten und Online-Dating-Plattformen.

Bei letzerer erwarte der Kunde, dass die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme bestünde. Hier gehe der User davon aus, dass - ähnlich wie bei Sozialen Netzwerken - die Mitgliedschaft kostenlos sei und das Unternehmen sich durch Werbeeinblendungen finanziere.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen