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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Gegenverfügung im einstweiligen Rechtsschutz unzulässig

In einem anhängigen Verfügungsverfahren ist ein Antrag des Antragsgegners auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Antragsteller prozessual unzulässig. Die Vorschriften über das einstweilige Verfügungsverfahren sehen eine solche Gegenverfügung nicht vor <link http: www.online-und-recht.de urteile gegenverfuegungsantrag-im-einstweiligen-verfuegungsverfahren-nicht-zulaessig-6-u-101-11-oberlandesgericht-frankfurt-20111020.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.10.2011 - Az.: 6 U 10/11).

Die Antragstellerin beantragte eine einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbverstoß. Die Antragsgegnerin stellte daraufhin einen "Gegenverfügungsantrag", in dem sie die Werbeaussagen der Antragstellerin verbieten lassen wollte.

Dies stuften die Frankfurter Richter als unzulässig ein. Eine solche "Gegenverfügung" sehe das deutsche Zivilprozessrecht nicht vor.

Es sei keine Notwendigkeit ersichtlich, dem Antragsgegner im anhängigen Eilverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, gleichfalls einen Eilantrag zu stellen.

Zum einen bestünde die Gefahr, dass die angestrebte zügige Entscheidung über den Antrag des Antragstellers gefährdet werde.
 
Auch sei kein Grund ersichtlich, weshalb ein Antragsgegner einen Gegenverfügungsantrag nicht in einem eigenständigen Verfahren verfolgen könnte.  

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