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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Gerichtliche Zuständigkeit bei Online-Persönlichkeitsverletzungen

Das OLG Brandenburg hat sich zu der Frage geäußert, vor welchem Gericht eine Person klagen muss, wenn es um Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich geht <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.11.2017 - Az.: 1 AR 35/17 (SA Z)).

Die Klägerin begehrte die Unterlassung bestimmter Äußerungen der Beklagten, die diese in sozialen Netzwerken vorgenommen hatte. Dabei hatte die Beklagte auch eine Fotografie verwendet, auf der die Klägerin abgelichtet war.

Die jeweiligen Amtsgerichte hielten sich für nicht zuständig und spielten untereinander Ping-Pong mit dem Verfahren. Letzten Endes wurde es dem OLG Brandenburg zur Bestimmung der Zuständigkeit vorgelegt.

Das Gericht bejahte zunächst eine Zuständigkeit auf Basis einer urheberrechtlichen Streitigkeit als gegeben an, da die Klägerin eine Verletzung ihres Bildnisses nach <link https: www.gesetze-im-internet.de kunsturhg __22.html _blank external-link-new-window>§ 22 S.1 KUG rüge.

Darüber nahmen die Robenträger auch eine Zuständigkeit aufgrund allgemeiner Vorschriften an. Da es sich bei dem Tatvorwurf um eine unerlaubte Handlung handle, greife auch der besondere Gerichtsstand nach <link https: www.gesetze-im-internet.de zpo __32.html _blank external-link-new-window>§ 32 ZPO.

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