Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Geschädigter hat bei Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen selbständigen Auskunftsanspruch

Das geschädigter Unternehmen hat bei einem Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen einen selbständigen Auskunftsanspruch gegen den Verletzer. Der Verletzer kann die Auskunft auch nicht unter Hinweis auf eine etwaige eigene Strafbarkeit verweigern <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile bei-verrat-von-geschaefts-und-betriebsgeheimnissen-selbstaendiger-auskunftsanspruch-moeglich-oberlandesgericht-stuttgart-20151008 _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 08.10.2015 - Az: 2 U 25/15).

Der Beklagte war in der Vergangenheit wegen des Verrats von Geschäfts- und Geheimnissen nach <link https: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __17.html _blank external-link-new-window>§ 17 UWG zivilrechtlich rechtskräftig verurteilt worden. Die geschädigte Klägerin machte nun einen selbständigen Auskunftsanspruch geltend, denn sie wollte in Erfahrung bringen, woher der Beklagte die Informationen hatte.

Die Stuttgarter bejahten einen solchen Anspruch. Die Klägerin habe ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft.

Der Beklagte könne auch nichte einwenden, dass ihm die begehrte Auskunft unzumutbar sei, weil er sich selbst möglicherweise der strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. Ein solches absolutes Verweigerungsrecht kenne die Rechtsordnung nicht. Vielmehr seien diese Umstände im Rahmen einer Interessensgüterabwägung zu berücksichtigen.

Rechts-News durch­suchen

30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen