Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Halle: Google Deutschland haftet nicht für Rechtsverletzungen auf Blogger.com

Das AG Halle hat eine einstweilige Verfügung gegen Google Deutschland (Google Germany GmbH) wegen Rechtsverletzungen auf blogger.com wieder aufgehoben.

Der Kläger, ein Hallenser Künstler, wurde auf blogger.com beleidigt und erwirkte daraufhin gegen Google Deutschland eine einstweilige Verfügung. Diesen Beschluss hob das AG Halle gestern wieder im Rahmen einer mündlichen Verhandlung auf. 

Google konnte nachweisen, dass für blogger.com ausschließlich der Mutter-Konzern in den USA, nämlich die Google Inc., verantwortlich sei. Google Deutschland leiste hierzu keinen Beitrag.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Anders als vielfach in den Medien behauptet, bedeutet die Entscheidung keineswegs, dass der Kläger gegen die Google Inc. nun in den USA klagen muss. Das Urteil drückt nur aus, dass der Falsche verklagt wurde.

Google Inc. kann - unproblematisch - bei derartigen Rechtsverletzungen vor einem deutschen Gericht in Anspruch genommen werden. 

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen