Yahoo! Deutschland ist für etwaige Rechtsverletzung, die sich in den Suchergebnissen auf Yahoo.de und Yahoo.com finden, nicht verantwortlich. Haftbar ist vielmehr der tatsächliche Seitenbetreiber, nämlich Yahoo! Irland <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile yahoo-deutschland-haftet-nicht-fuer-suchergebnisse-von-yahoo-de-und-yahoo-com-landgericht-hamburg-20150710 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 10.07.2015 - Az.: 324 O 17/15).
Der Kläger war der Ansicht, dass einzelne Suchergebnisse, die unter Yahoo.de und Yahoo.com angezeigt wurden, seine Persönlichkeitsrechte verletzten und klagte auf Unterlassung.
Er ging dabei gegen Yahoo! Deutschland vor, obwohl tatsächliche Betreiberin der genannten Suchmaschinen Yahoo! Irland war.
Das Gericht lehnte den Anspruch bereits deswegen ab, weil Yahoo! Deutschland in keinem Fall verantwortlich für die Suchergebnisse sei. Unstreitig würden Yahoo.de und Yahoo.com durch Yahoo! Irland betrieben. Yahoo! Deutschland wirke an diesen Tätigkeiten in keiner Weise mit.
Alleine der Umstand, dass der Suchmaschinen-Anbieter eine deutsche Niederlassung habe, führe noch nicht dazu, dass diese Niederlassung auch haftbar sei.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 13.05.2014 - Az.: C-131/12)., wonach ein "Recht auf Vergessen" bestehe. Denn dort hätten die Richter nicht die Haftung von Google Spanien bejaht, sondern lediglich die Anwendbarkeit europäischen Datenschutzrechts bejaht, weil eine Niederlassung in Spanien bestehe.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Suchergebnissen.
So hatten beispielsweise das OLG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20060504 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.05.2006 - Az.: 3 U 180/04) und das LG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-verantwortlichkeit-von-google-deutschland-fuer-verbotene-suchergebnisse-auf-google-de-landgericht-berlin-20140821 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.08.2014 - Az.: 27 O 293/14) eine Verantwortlichkeit von Google Deutschland für Suchergebnisse auf Google.de abgelehnt.