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Kategorie: Onlinerecht

Grottenfalsche NDR-Berichterstattung zum Identitätsdiebstahl im Internet

Es hört sich dramatisch an: Das, was da der <link http: www.ndr.de nachrichten netzwelt _blank external-link-new-window>NDR seit gestern berichtet :

"René W. aus Neubrandenburg ist schockiert, als er durch NDR Recherchen erfährt, dass Unbekannte unter seinem Namen einen illegalen Online-Shop registriert haben (...)

Wenn der Brillen-Hersteller die Seite mit der gefälschten Ware entdeckt und anzeigt, haftet der Neubrandenburger persönlich."

Der NDR will 250 Betroffene ausgemacht haben, deren Identitiät geklaut wurde, um Online-Shops mit gefälschten Waren anzubieten. Wow, haften jetzt also 250 unbescholtene Bürger? Das ist ja Wahnsinn! wird sich der juristische Laie denken.

Ganz ehrlich: So viel Unsinn wurde schon lange nicht mehr geschrieben! Natürlich haftet keiner der Betroffenen persönlich, weder zivilrechtlich noch strafrechtlich.

Die Rechtslage ist hier eindeutig. Ausnahmsweise gibt es hier keinen Graubereich und auch kein deutsches Gericht wird in solchen Fällen eine Haftung bejahen. Deswegen ist der NDR-Bericht nicht nur schlecht recherchiert, sondern auch inhaltlich grottenfalsch.

Wer solche Falschmeldungen in die Welt setzt, sollte sich nicht darüber wundern, dass viele Menschen (irrtümlich) kein Verständnis mehr für die Regelungen im Online-Bereich aufbringen.

Das Opfer eines Identitätsdiebstahls muss ganz sicher erheblich Zeit und Energie aufbringen, um etwaige Forderungen von Geschädigten abzuwehren. Es ist aber in keinem Fall der Gefahr ausgesetzt, für die rechtswidrigen und strafbaren Handlungen der eigentlichen Täter verantwortlich zu sein.

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