Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Widerspruchsbescheid gegen Google wg. Datenschutzbestimmungen erlassen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erklärt in einer <link https: www.datenschutz-hamburg.de news detail article mehr-kontrollrechte-fuer-google-nutzer.html _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung, dass er das Verwaltungsverfahren gegen Google Inc. wegen der Datenschutzbestimmungen mit einem Widerspruchsbescheid beendet hat.

Ziel war die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google, so die Behörde. Das Unternehmen solle damit verpflichtet werden, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um die Verarbeitung der Daten seiner deutschen Nutzer auf eine zulässige Rechtsgrundlage zu stellen. Google müsse danach die Daten, die bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens anfielen und zu Profilen kombiniert würden, auf das zulässige Maß begrenzen oder die Nutzer um entsprechende zusätzliche Einwilligungen bitten.

Gegen diese Anordnung hatte Google Widerspruch eingelegt, der nun endgültig beschieden wurde. Dabei wurden einige der von Google vorgebrachten rechtsförmlichen Einwände berücksichtigt, in der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen.

Google hat einen Monat Zeit, sich vor Gericht gegen den Bescheid zu wehren. Andernfalls wird er rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

02. November 2026
Wenn Händler ihre Kunden bei Mängeln pauschal an den Hersteller verweisen, täuschen sie diese über ihre Gewährleistungsrechte und handeln…
ganzen Text lesen
02. November 2026
Gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung müssen auch bei der Online-Bewerbung von Biozidprodukten die Anschrift und die E-Mail-Adresse des…
ganzen Text lesen
30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen