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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Hohe Streitwerte in Abmahnungen nicht automatisch rechtsmissbräuchlich

Ein hoher bzw. überhöhter Streitwert in einer Abmahnung begründet nicht automatisch den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs <link http: www.online-und-recht.de urteile ueberhoehter-gegenstandswert-in-abmahnung-nicht-rechtsmissbraeuchlich-17-o-159-09-landgericht-bochum-20100202.html _blank external-link-new-window>(LG Bochum, Urt. v. 02.02.2010 - Az.: 17 O 159/09).

Der Kläger legte bei seiner Abmahnung einen hohen Streitwert zugrunde, der später nicht in diesem Umfang vom Gericht übernommen wurde. Der Beklagte wandte ein, dass ein solches Handeln klar für einen Rechtsmissbrauch spreche.

Die Bochumer Richter erteilten dieser Ansicht eine Absage und stuften die Klage als nicht rechtsmissbräuchlich ein.

Ein reines Gebührenerzielungsinteresse lasse sich nicht zwingend aus einem überhöhten Streitwert ableiten. Dazu würden die Gerichte in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zu unterschiedliche Streitwerte festsetzen. Es bestehe somit für den Abmahnenden immer eine gewisse Unsicherheit bei der Angabe der Werte. 

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