Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: "Holidaycheck.de" verbietet "reisen.de" Werbung mit Gütesiegel

Die Werbung von "reisen.de" mit Gütesiegeln (hier: "Gütesiegel der Touristik"), die ausschließlich auf Bewertungen von Kunden beruhen, ist wettbewerbswidrig, da sie für Verbraucher irreführend sind <link http: www.online-und-recht.de urteile holidaycheck-de-verbietet-reisen-de-werbung-mit-guetesiegel-31-o-491-11-landgericht-koeln-20120105.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 05.01.2012 - A.: 31 O 491/11).

"Holidaycheck.de" ging gegen "reisen.de" vor. "reisen.de" warb mit den Bewertungen der Kunden und wies diese als "Gütesiegel der Touristik" aus. 

Die Klägerin befand diese Werbung als irreführend für Verbraucher, da es sich bei den Bewertungen nicht um ein offizielles Gütesiegel handle. 

Die Kölner Richter bejahten eine wettbewerbswidrige Irreführung.

Die Bezeichnung "Gütesiegel" erwecke die Prüfung durch eine neutrale, dritte Instanz. Dies sei aber gerade nicht der Fall, denn es handle sich "nur" um Kundenbewertungen.

Insbesondere die Wortwahl - "Gütesiegel der Touristik" - suggeriere, dass es sich um die Qualitätsbeurteilung eines anerkannten Verbandes handle.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen