Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Impressum einer Homepage muss stets aktuell sein

Ein Webseiten-Betreiber muss stets darauf achten, dass sein Impressum aktuell ist und keine veralteten Daten enthält, andernfalls liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile veraltetes-impressum-einer-webseite-ist-abmahnfaehiger-wettbewerbsverstoss-01-kh-3939-09-landgericht-leipzig-20091215.html _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Urt. v. 15.12.2009 - Az.: 01 HK O 3939/09).

Die Parteien betrieben beide Online-Shops. Das Impressum der Beklagten enthielt veraltete Daten, u.a. eine überholte Post-Adresse und einen inzwischen abberufenen Geschäftsführer. Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig.

Die Leipziger Richter waren ebenfalls dieser Ansicht und verurteilten die Beklagte zur Unterlassung.

Die Informationen im Impressum einer Webseite müssten stets richtig und aktuell sein.  Gegen diese Verpflichtung habe die Beklagte verstoßen, da sie die veralteten Daten nicht auf den neuesten Stand gebracht habe.

Die Verletzung der impressumsrechtlichen Vorschriften  sei ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß, der gerichtlich verfolgt werden könne.

Rechts-News durch­suchen

29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen