Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Infopflichten nach KakaoV gilt auch Erzeugnisse mit bloßem Schokoladeninhalt

Die Informationspflichten nach der Kakaoverordnung (KakaoV) gelten nicht nicht nur reine Schokolade, sondern auch für Erzeugnisse mit anteiligem Schokoladeninhalt <link http: www.online-und-recht.de urteile kennzeichnungspflicht-nach-der-kakaov-als-wettbewerbsverstoss-oberlandesgericht-hamburg-20160830 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 30.08.2016 - Az.: 3 W 85/16).

Die Parteien waren Mitbewerber im Bereich von Lebensmitteln. Inhaltlich ging es um die Kennzeichnung nach der KakoV. Diese bestimmt, dass Angaben zum prozentualen Anteil der Kakaotrockenmasse in der verwendeten Schokolade erfolgen müssen.

Die Auseinandersetzung drehte sich nun um die Frage, ob die Infopflicht nicht nur reine Schokolade-Produkte betraf, sondern sich auch auf Erzeugnisse erstreckte, bei denen Schokolade lediglich eine von mehreren Zutaten war.

Im vorliegenden Fall drehte sich es um Pflaumen-Pralinen in Schokolade.

Die Hamburger Richter haben die Anwendbarkeit der KakaoV bejaht.

Auch wenn die "gefüllte Schokolade" und "Pralinen" in der KakaoV nicht genannt würden, erlaube dies nicht den Rückschluss, dass die gesetzliche Regelung für diesen Bereich nicht grundsätzlich gelte. Vielmehr spreche die systematische Auslegung für eine Anwendbarkeit.

Die fehlende Informationen seien einen Wettbewerbsverstoß, den der Wettbewerber verfolgen könne.

Rechts-News durch­suchen

30. Oktober 2026
Das Bundesgesundheitsministerium darf sein Onlineportal gesund.bund.de weiter betreiben, obwohl ein privater Verlag Unterlassung forderte.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen