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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Internet-TV Zattoo.de urheberrechtswidrig

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechte-uebertragung-an-online-tv-zattoo-de-nicht-wirksam-308-o-660-08-landgericht-hamburg-20090408.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.04.2009 - Az.: 308 O 660/08) entschieden, dass der Online-TV-Dienst Zattoo.de gegen das deutsche Urheberrecht verstößt.

Bei der Beklagten handelte es sich um den Anbieter Zattoo.de. Kläger waren die amerikanischen Filmstudios Warner und Universal, die die Rechte an fünf streitgegenständlichen Filmen inne hatten. Diese Filme wurden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt. Die Fernsehanbieter hatten Zattoo.de die Weitersendung gestattet. Die Verwertungsgesellschaften, u.a. die GEMA, erklärten sich mit dieser Rechteübertragung einverstanden und duldeten die Online-Ausstrahlung.

Zu Unrecht wie die Hamburger Juristen nun urteilten. Die staatlichen Fernsehsender hätten die die ihnen zu einer TV-Ausstrahlung eingeräumten Rechte nicht wirksam übertragen können. Denn der Online-TV-Dienst der Beklagten sei nicht als Kabelweitersendung einzustufen und werde damit auch nicht von der gesetzlichen Rechteübertragung erfasst.

Für die Weitersendung eines Films im Internet seien daher nicht die Verwertungsgesellschaften oder Fernsehsender zuständig, sondern die Filmstudios selbst.

 

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