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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Irreführende AdWords-Anzeige "Alles Drin-Tarif 9,99 EUR/M"

Die AdWords-Anzeige "Alles Drin-Tarif 9,99 EUR/M" für Mobilfunkleistungen ist irreführend, wenn neben dem erwähnten monatlichen Entgelt zusätzliche Einmal-Gebühren anfallen (LG Düsseldorf, Urt. v. 13.05.2016 - Az.: 38 O 120/15). Auf diesen Umstand hätte bereits in der Werbung selbst hingewiesen werden müssen.

Die Beklagte bot Mobilfunkleistungen an und warb mittels AdWords mit dem Text "Alles Drin-Tarif 9,99 EUR/M". Neben dem monatlichen Entgelt fiel zusätzlich auch ein Einmal-Betrag von 9,99 EUR für die SIM-Karte an. Hiervon erfuhr der Kunde erst später auf der eigentlichen Landing-Page.

Das Gericht bejahte eine Irreführung. Durch die Aussage "Alles Drin-Tarif 9,99 EUR/M" werde beim interessierten Leser der Eindruck erweckt, dass sämtliche relevanten Informationen zum Vertragsschluss in der Anzeige selbst bereits erwähnt seien. Zu diesen relevanten Informationen gehöre selbstverständlich auch der Preis.

Der Kunde werde daher in die Irre geführt, wenn die zusätzlichen Kosten für die SIM-Karte nicht mit benannt würden.

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