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Kategorie: Onlinerecht

LG Essen: Irreführende Werbung mit nur offline erhältlicher Ware

Es ist irreführend für Online-Bestellungen von Produkten zu werben, wenn ein Teil der angepriesenen Waren nur offline erhältlich sind (LG Essen, Urt. v. 24.02.2016 - Az,; 45 O 79/16).

Die Klägerin warb für ihr Produktsortiment im Rahmen von Werbesendungen. Dabei wies sie besonders auf die Möglichkeit ihres Online-Shops hin:

“Shoppen. Immer. Überall, [Web-Adresse]"

Ein Teil der beworbenen Produkte konnte jedoch nicht online bestellt werden, sondern war nur vor Ort in den Filialen erhältlich. Lediglich die Ware, die mit einem "@"-Logo versehen war, konnte direkt über den Online-Shop erworben werden.

Das LG Essen hat dies als irreführende Werbung eingestuft.

Das "@"-Logo reiche nicht aus, um die Erwartungshaltung des Verbrauchers, dass er sämtliche Ware im Internet in Auftrag geben könne, zu widerlegen. Das Zeichen sei bereits nicht selbsterklärend. Darüber hinaus sei es derartig klein und unauffällig platziert, dass es auf den ersten Blick nicht wahrgenommen werde. 

Eine solche Ausgestaltung genüge nicht, um den zuvor eingetretenen Irrtum zu entkräften.

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