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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Irreführende Werbung mit Wirtschaftlichkeitkeit eines Arzneimittels

Die Werbeaussage "Durch die Vereinbarung eines Erstattungsbetrags ist E.(..) bei indikationsgerechter Verschreibung wirtschaftlich" für ein Arzneimittel ist  irreführend, da damit der Eindruck erweckt wird, dass die Verschreibung des Präperats grundsätzlich wirtschaftlich und jeder sozialrechtliche Regress ausgeschlossen sei <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-mit-wirtschaftlichkeit-eines-arzneimittel-praeparats-oberlandesgericht-hamburg-20160623 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 3 U 13/16).

Das verklagte Unternehmen warb für sein Arzneimittel zur Diabtes-Behandlung in einer Pressemitteilung mit der Aussage:

"Durch die Vereinbarung eines Erstattungsbetrags ist E.(..) bei indikationsgerechter Verschreibung wirtschaftlich"

Das OLG Hamburg stufte dies als irreführende Aussage ein.

Denn damit werde beim Arzt der Eindruck erweckt, dass die Verschreibung des Präperats grundsätzlich wirtschaftlich und somit jeder sozialrechtliche Regress ausgeschlossen sei. Gerade der praktizierende Mediziner, der sein Budget überschreibe, müsse bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung fürchten, in Regress genommen zu werden. Er werde daher darauf achten, möglichst nur solche Arzneimittel zu verordnen, bei denen aufgrund ihrer festgestellten Wirtschaftlichkeit ein Rückgriff auf ihn ausgeschlossen sei.

Diese Voraussetzungen erfülle das umworbene Produkt aber gerade nicht.

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