Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Kein ausreichender Inlandsbezug bei urheberrechtswidrigen Webseiten in ausländischer Sprache

Es besteht kein ausreichender Inlandsbezug bei urheberrechtswidrigen Webseiten in ausländischer Sprache. Es genügt nicht, wenn sich der Blog-Anbieter, bei dem die einzelnen Accounts gehostet werden, auch an Deutsche richtet <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-ausreichender-inlandsbezug-bei-de-domains-mit-inhalten-in-nicht-deutscher-sprache-landgericht-hamburg-20160617 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016 - Az.: 308 O 161/13).

Die Klägerin, eine Fotografin, begehrte Unterlassung und Schadensersatz, da mehrere ihrer Bilder online ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden.

In Anspruch nahm sie den Blog-Anbieter B, der seinen Sitz in den USA hatte. Hier hatten mehrere Nutzer auf unterschiedlichen Account Fotos der Klägerin ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Der Anbieter B richtete seine Leistungen auch nach Deutschland aus. Die einzelnen Seiten der Nutzer hingegen waren durchgehend in ausländischer Sprache gehalten, so z.B. in französisch, portugiesisch oder italienisch.

Das LG Hamburg hat einen ausreichend Inlandsbezug verneint.

Es reiche nicht aus, dass der Diensteanbieter sich mit seinen Leistungen an Deutsche wende. Entscheidend sei vielmehr, ob die betreffenden Webseiten, auf denen die Bilder publiziert worden seien, auch auf deutsche Nutzer ausgerichtet seien.

Das Gericht wies die Klage daher ab.

Rechts-News durch­suchen

09. März 2026
Ein von Menschen geschriebener Liedtext bleibt trotz KI-Bearbeitung urheberrechtlich geschützt, wenn seine prägenden Elemente erhalten bleiben.
ganzen Text lesen
24. Februar 2026
Ein kurzer TikTok-Ausschnitt darf als Parodie auch ohne Zustimmung genutzt werden, wenn er humorvoll distanziert verwendet wird.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
Das OLG Köln verneint Schadensersatz gegen Schweizer Firmen, da bloße Abrufbarkeit ihrer Webseiten in Deutschland keinen Inlandsbezug begründet.
ganzen Text lesen
16. Februar 2026
KI-erstellte Logos genießen keinen Urheberrechtsschutz, wenn der Mensch den kreativen Output nicht maßgeblich prägt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen