Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Karlsruhe: Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen nach dem Medizinproduktegesetz

Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen nach dem Medizinproduktegesetz gilt nicht der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Örtlich zuständig ist vielmehr das Gericht zuständig, in dem die unterlassene Handlung hätte vorgenommen werden müssen (LG Karlsruhe, Beschl. v. 09.03.2020 -. Az.: 14 O 72/19 KfH).

Der Kläger machte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend, weil bestimmte Pflichtinformationen nach dem Medizinproduktegesetz von dem verklagten Unternehmen eingehalten wurden.

Das angerufene LG Karlsruhe erklärte sich jedoch für nicht  zuständig. 

Anders als bei der Distribution von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Medien sei der sogenannte fliegende Gerichtsstand beim Vertrieb von Waren nicht anzuwenden.

Auch sei die beanstandete Handlung, nämlich das Unterlassen bestimmter Pflichtangaben nach dem Medizinproduktegesetz, nicht im Karlsruher Gerichtsbezirk erfolgt.

Daher ergebe sich kein Anknüpfungspunkt für eine örtliche Zuständigkeit in Karlsruhe.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen