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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Keine Haftung von Sedo für fremde Markenverletzungen

Das LG Düsseldorf <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile domain-parker-sedo-haftet-nicht-fuer-marken-rechtsverletzungen-dritter-2a-o-290-09-landgericht-duesseldorf-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 2a O 290/09) hat entschieden, dass die Domain-Parking-Plattform "Sedo" nicht für fremde Markenverletzungen haftet.

Die Klägerin, "Sedo", war außergerichtlich von dem Beklagten abgemahnt worden, weil ein Kunde die Markenrechte des Beklagten im Rahmen des Domain-Parkings verletzte. Der Internet-Anbieter wies die Ansprüche zurück und erhob vielmehr selbst negative Feststellungsklage.

Die Düsseldorfer Richter gaben der Domain-Parking-Plattform Recht.

Aufgrund der Vielzahl der geparkten Domains sei eine Vorabprüfungspflicht von "Sedo" unzumutbar. Nach Kenntnis der Rechtsverletzung wurde der Anbieter aktiv und kam somit seinen Verpflichtungen nach.

Zudem verpflichteten das LG Düsseldorf den Abmahner, "Sedo" die Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung zu erstatten, da die Abmahnung zu Unrecht durch den Markeninhaber ausgesprochen wurde.

 

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