Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Halle: Keine Pflicht zur Löschung des Google-Caches

Das LG Halle (Urt.. v. 31.05.2012 - Az.: 4 O 883/11) hat entschieden, dass keine allgemeine Pflicht existiert, im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch den Google Cache löschen zu lassen.

Die Beklagte hatte außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, auf ihren Seiten nicht mehr bestimmte Meta-Tags und Keywords zu verwenden. Sie änderte die eigene Seite entsprechend und gab die verlangte Erklärung ab. Im Google Cache hingegen waren die Seiten immer noch zu finden.

Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die Erklärung und verlangte daher einer Vertragsstrafe iHv. 5.100,- EUR.

Das Gericht lehnte diesen Zahlungsanspruch jedoch ab.

Der Google Cache sei lediglich eine Abbildung der Beklagten-Webseite wie sie vor der Abgabe der Unterlassungserklärung aussah. Hieran könne somit nicht wirksam angeknüpft werden.

Es bestünde auch keine generelle Pflicht, nach Abgabe der Erklärung aktiv zu werden und Google um Löschung zu bitten. Dies hätte vielmehr ausdrücklich vereinbart werden müssen, was im vorliegenden Fall jedoch nicht gschehen sei.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen