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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Keine Sonderkündigung bei Wohnortwechsel ohne DSL-Anschluss

Es besteht kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung eines DSL-Flatrate-Vertrages, wenn der Kunde an einen Ort umzieht, an dem keine DSL-Leitungen verlegt sind und das Telekommunikationsunternehmen keinen DSL-Anschluss einrichten kann <link http: www.online-und-recht.de urteile umzug-an-wohnort-ohne-dsl-kein-grund-fuer-kuendigung-des-dsl-flatrate-vertrages-iii-zr-57-10-bundesgerichtshof--20101111.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 11.11.2010 - Az.: III ZR 57/10).

Der Kläger kündigte seinen bestehenden DSL-Anschluss, weil er umzog und am neuen Ort keine Anschlussmöglichkeit mehr bestand. 

Die BGH-Richter ließen diese Kündigung nicht zu. Der Kunde müsse sich vielmehr an den Vertrag halten.

Es sei dem Kläger zumutbar, an dem Vertrag mit den günstigeren Flatrate-Konditionen festzuhalten. In den Genuss der vergleichsweise niedrigeren Pauschalgebühr komme der Kunde schließlich nur, wenn er ein längere Laufzeit in Kauf nehme. Wenn er jedoch einen flexiblen Vertrag wünsche, müsse er Aufpreise hinnehmen. Da schließlich bekannt sei, dass nicht flächendeckend und deutschlandweit DSL-Leitungen verlegt würden, habe der Kläger auch nicht erwarten können, dass die Beklagte die DSL-Dienstleistungen durchgängig garantieren könne.

Ähnlich entschied vor kurzem das AG Lahr <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-wohnortwechsel-kann-festnetzanschluss-mitgenommen-werden-5-c-121-10-amtsgericht-lahr-20101210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.12.2010 - Az.: 5 C 121/10), dass der Kunde im Falle eines Umzuges seinen DSL-Anschluss mitnehmen kann.

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