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Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: Telefonkunde hat bei Umzug Anspruch auf Freischaltung

Ein Telefon- und Internetkunde hat auch nach einem Umzug gegen seinen Telekommunikationsanbieter einen Anspruch auf Freischaltung, wenn am neuen Wohnort die Leistungen verfügbar sind <link http: www.online-und-recht.de urteile telefon-und-internetanschluss-nach-umzug-bei-tatsaechlicher-freischaltungs-moeglichkeit-12-s-246-10-landgericht-koblenz-20110223.html _blank external-link-new-window>(LG Koblenz, Urt. v. 23.02.2011 - Az.: 12 S 246/10).

Der Kunde klagte gegen das Unternehmen Freenet, bei dem er Telefon- und Internetkunde war. Nach einem Umzug verlangte er die Freischaltung seines Anschlusses, die TK-Firma reagierte jedoch nicht weiter.

Zu Unrecht wie die Koblenzer Richter nun entschieden.

Freenet sei verpflichtet gewesen, die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort anzubieten. Die technischen und sonstigen praktischen Voraussetzungen seien gegeben.

Zwar enthalte der Vertrag zwischen den Parteien für die Fälle des Umzugs keine ausdrückliche Regelung, jedoch gebiete der Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Kunde einen Anspruch auf Freischaltung habe. Andernfalls erhalte das Unternehmen nämlich das monatliche Entgelt, ohne dass es eine Gegenleistung zu erbringen brauche.

Identisch entschiedet vor kurzem das AG Lahr <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-wohnortwechsel-kann-festnetzanschluss-mitgenommen-werden-5-c-121-10-amtsgericht-lahr-20101210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.12.2010 - Az.: 5 C 121/10), das ebenfalls einen Anspruch des umziehenden Kunden bejahte, wenn am neuen Ort die Leistungen des TK-Anbieters verfügbar seien. In den Fällen, wo kein Anschluss verfügbar ist, hat der Kunde grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht, sondern hat die finanziellen Nachteile alleine zu tragen <link http: www.online-und-recht.de urteile umzug-an-wohnort-ohne-dsl-kein-grund-fuer-kuendigung-des-dsl-flatrate-vertrages-iii-zr-57-10-bundesgerichtshof--20101111.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 11.11.2010 - Az.: III ZR 57/10).

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