Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Keine unberechtigte Veröffentlichung auf Erotik-Internetseite bei konkludenter Zustimmung

Duldet jemand die jahrelange Nutzung von Fotos, auf denen er abgebildet ist, auch für Erotik-Webseiten, so liegt keine unberechtigte Veröffentlichung dieser Fotografien vor <link http: www.online-und-recht.de urteile volljaehriger-kann-konkludent-in-veroeffentlichung-auf-erotik-webseite-einwilligen-27-o-630-09-landgericht-berlin-20091022.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 22.10.2009 - Az.: 27 O 630/09).

Der Beklagte war Fotograf und fertigte Bilder vom Kläger an. Er ließ den Abgelichteten eine umfassende Einwilligungserklärung unterschreiben, wonach der Kläger die Fotos für verschiedenste Zwecke verwenden dürfe.

Die Bilder wurden auch auf erotischen Webseiten publiziert. Dies gefiel dem Beklagten nicht, so dass er Unterlassung forderte.

Zu Unrecht wie die das LG Berlin nun entschied.

Auch wenn in der Einwilligungserklärung der Bereich "Erotik" nicht gesondert aufgeführt sei, sei dem Kläger bewusst gewesen, dass seine Einwilligung sehr umfassend gestaltet gewesen sei. Er hätte somit mit einer solchen Nutzung jedenfalls rechnen können.

Für eine - zumindest konkludent erteilte - Einwilligung spreche auch der Umstand der jahrelangen Duldung der Veröffentlichung, obgleich der Kläger hiervon Kenntnis hatte.

Rechts-News durch­suchen

04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
Symbole in Bauzeichnungen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern sie Alltagsgegenstände möglichst klar und herstellerneutral abbilden und kaum…
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
Behörden dürfen Gutachten im Beteiligungsverfahren offenlegen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen