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Kategorie: Onlinerecht

OLG Naumburg: Keine Verwechslung zwischen "illu der Frau" und "SUPERillu"

In einem Rechtsstreit um die Verwendung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" hat die Berufung des diese Zeitschrift veröffentlichenden Verlages gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg Erfolg.

Das Landgericht hatte auf die Klage des die Zeitschrift "SUPERillu" veröffentlichenden Verlages dem konkurrierenden Verlag die Nutzung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" untersagt. Das Landgericht hatte angenommen, der Verbraucher verbinde mit "SUPERillu“ gedanklich einen bestimmten Verlag. Es bestehe daher zu Lasten der Klägerin - einem Unternehmen der Hubert Burda Media Holding - eine Verwechslungsgefahr.

Das hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in einem Urteil vom heutigen Tag anders bewertet und auf die Berufung die Klage abgewiesen. Der Titel der Beklagten "illu der Frau" sei der Marke "SUPERillu" nicht verwechselbar ähnlich.

Eine den Zeitschriftentitel prägende Wirkung komme dem Wortbestandteil "illu" als Abkürzung für "Illustrierte" nicht zu. Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft von "SUPERillu" sei zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich auch andere Zeitschriften mit dem Wortbestandteil "illu" auf dem Zeitschriftenmarkt erhältlich seien. Der Verbraucher sei einander ähnelnde Zeitschriftentitel auch gewohnt und achte auf Unterschiede. Er schließe nicht von einem ähnlichen Titel auf denselben Verlag.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Naumburg v. 03.09.2010

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