Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Koalitionsausschuss für Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen

Der Koalitionsausschuss hat am 4. März 2012 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Hersteller von Presseerzeugnissen beschlossen <link http: docs.dpaq.de _blank external-link-new-window>(Download PDF). 

Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Werkvermittler. Die Verlage sollen danach künftig ein Entgelt für die Verbreitung ihrer Presseerzeugnisse im Netz von den gewerblichen Anbietern verlangen können. Gleiches gilt für die Urheber der Werke. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. 

Eine Verwertungsgesellschaft soll die Einziehung und Verteilung der Gelder übernehmen.

Eine Entgeltpflicht besteht nicht, wenn die Presseerzeugnisse lediglich zum privaten Gebrauch verwendet werden. 

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen