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Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Kombiangebote bei eBay bei Verwendung geschützter Marke "STIHL" rechtswidrig

Die Nennung der geschützten Marke "STIHL" ist rechtswidrig, wenn die bei eBay angebotenen Motorsägen von einem anderen Unternehmen stammen und der Markenname nur deswegen benutzt wird, um ein besseres Suchergebnis zu erzielen, so das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile nennung-der-geschuetzten-marke-stihl-in-kombinationsangebot-bei-ebay-rechtswidrig-17-o-41-10-landgericht-stuttgart-20100622.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.06.2010 - Az.: 17 O 41/10).

Der Kläger war der Hersteller der bekannten "STIHL"-Motorsägen. Der Beklagte verkaufte über eBay die Motorsägen eines anderen Herstellers, bot jedoch in Kombination mit diesen Motorsägen das Motorenöl von "STIHL" an. In sämtlichen eBay-Angeboten  verwendete er den geschützten Markennamen "STIHL".

Die Stuttgarter Richter stuften das Handeln des Beklagten als Markenverletzung ein.

Der Beklagte nutze den guten Ruf des klägerischen Produktes gezielt aus. Die Verwendung des Begriffes geschehe nicht, um auf das Motorenöl hinzuweisen, sondern vielmehr nur, um die Bekanntheit der Marke für eigene Zwecke einzusetzen.

Ein solches Handeln sei jedoch unlauter und stelle somit einen Markenverstoß dar.

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