Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Celle: "Kostenlose Schätzung" auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbeaussage "kostenlose Schätzung" eines Händlers mit Edelmetallen ist auch dann keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wenn solche unentgeltlichen Leistungen marktüblich sind <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 31.01.2013 - At,; 13 U 128/12).

Beide Parteien handelten mit Edelmetallen. Das verklagte Unternehmen warb mit der Aussage "kostenlose Schätzung". Es bot damit potentiellen Kunden an, zu verkaufende Stücke bei sich unentgeltlich vorab schätzen zu lassen.

Eine solche kostenlose Schätzung wird von Goldankäufern überlicherweise praktiziert.

Gleichwohl sahen die Celler Richter keinen Fall der unerlaubten Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Es handle sich um eine freiwillige Sonderleistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Aufgrund ihrer Freiwilligkeit handle es sich somit um keine selbstverständliche Leistung, die der Kunde zwangsweise und automatisch erwarten könne. 

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Fitnessstudio darf die Handtuchpauschale nicht per E-Mail ohne Zustimmung des jeweiligen Mitglieds erhöhen.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen