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Kategorie: Onlinerecht

AG Kalrsruhe: Kostenloses Online-Spiel jederzeit durch Anbieter kündbar

Das AG Karlsruhe <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.07.2012 - Az.: 8 C 220/12) hat entschieden, dass ein kostenloses Online-Spiel durch den Anbieter jederzeit kündbar ist.

Der Kläger nahm seit 2 Jahren an dem Online-Spiel der Beklagten teil. Mitte 2011 kündigte der Anbieter den Vertrag, weil es seiner Ansicht nach zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Gegen diese Kündigung klagte der Nutzer.

Das AG Karlsruhe entschied, dass der Anbieter eines kostenloses Online-Spiels den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen könne.

Entsprechend der bei der Anmeldung akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten könne dieser Spielenutzungsvertrag von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, so die Richter.

Dabei müsse noch nicht einmal geprüft werden, warum der Anbieter gekündigt habe, denn dieses Recht stehe ihm grundsätzlich zu.

Der User habe somit keinen Anspruch auf weitere Teilnahme an dem Online-Spiel.

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