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Kategorie: Onlinerecht

AG Charlottenburg: Verbotener Bot-Einsatz führt zur außerordentlichen Kündigung eines MMOG-Accounts

Der Betreiber eines Massively Multiplayer Online Game (MMOG) kann einem Nutzer außerordentlich kündigen, wenn dieser durch die Registrierung mehrerer Accounts gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt (AG Charlottenburg, Urt. v. 04.05.2012 - Az.: 208 C 42/11).

Die Beklagte betrieb ein Online-Rollenspiel, für das ca. 5 Millionen Nutzer weltweit registriert sind. Es handelte sich um ein Massively Multiplayer Online Game (MMOG). Das Spiel war kostenlos nutzbar. Die Beklagte finanzierte ihre Aktivitäten durch kostenpflichtige Zusatzleistungen, die in einem Item-Shop angeboten werden, z.B. den Kauf von Ausrüstungen oder Reittieren. Abgerechnet wurde dabei in der Einheit "Gold".

Der Kläger war einfacher Nutzer und hatte sich mehrere Accounts bei der Beklagten angelegt. Auf der Mehrzahl dieser Accounts setzte der Kläger unerlaubt Bots ein, um so "Gold" zu generieren.

Da dieses Verhalten gegen die aktuellen AGB der Beklagten verstoßen habe, sei die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, so das AG Charlottenburg.

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