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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Lebende Bäume nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen

Das OLG Celle <link http: www.rechtsprechung.niedersachsen.de jportal portal page _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.12.2012 - 2 U 154/12) hat entschieden, dass bei lebenden Bäumen das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist.

Die Beklagte versandte lebende Bäume und schloss das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht aus. Sie berief sich dabei auf <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>§ 312 d Abs.4 Nr.1 BGB, wonach bei "schnell verderblichen Waren" das Fernabsatzrecht nicht besteht.

Diese Ausnahmeregelung greife jedoch im vorliegenden Fall nicht, so die Richter. 

Schnell verderben im Sinne dieser Regelung könnten Waren dann, wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Gesamtlebensdauer abgelaufen wäre, so z.B. bei Lebensmitteln oder bei Schnittblumen.

Entscheidend sei also, dass die Waren sich in absehbarer Zeit nach der Versendung aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtere, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich sei. 

Diese Umstände lägen bei Bäumen nicht vor.

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