Der Spielzeug-Hersteller LEGO hat dem Bundeskartellamt (BKartA) zugesichert, dass es dem Online-Handel die gleichen Rabatte gewähren wird wie dem stationären Handel. Da dies bislang nicht der Fall, hatten sich mehrere Unternehmen beim BKartA beschwert, das daraufhin ein Verfahren eingeleitet hatte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
„Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen. Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden.
Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. Solche Geschäftsmodelle müssen – mitunter auch zur Stützung des stationären Handels – möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann.“
Die ausführliche Pressemitteilung des BKartA finden <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Sie hier.