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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft "club-ebook.de" nicht markenfähig

Die Bezeichnung "club-ebook.de" ist für den Bereich Internet-Dienstleistungen als Marke nicht eintragbar. Zum einen fehlt der Wortfolge die Unterscheidungskraft, zum anderen ist sie rein beschreibend, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-club-ebook-de-fuer-online-dienstleistungen-als-marke-nicht-eintragbar-27-w-pat-180-09-bundespatentgericht--20091027.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.10.2009 - Az.: 27 W (pat) 180/09).

Die angesprochenen Verkehrskreise würden die angemeldete Zeichenfolge nur als Hinweis auf eine Internetadresse sehen würde, unter der elektronische Bücher angeboten würden. Damit sei die Bezeichnung rein beschreibend.

Zudem fehle der Wortfolge die Unterscheidungskraft. Eine Eintragung sei daher ausgeschlossen.

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