Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft keine Anmeldung der Marke "Ultimate" für CD und Audio

Der Begriff "Ultima" ist für den Bereich CD und Audiozubehör nicht ausreichend unterscheidungskräftig und somit nicht als Marke eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile ultimate-als-marke-fuer-die-bereiche-cd-und-audiozubehoer-nicht-eintragbar-30-w-pat-4-09-bundespatentgericht--20100515.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 15.05.2010 - Az.: 30 W (pat) 4/09).

Das Wort sei ein englischer Ausdruck und werde von einem deutschen Verbraucher übersetzt mit "Das Allerbeste".

Ohne weiteres Nachdenken werde daher der anpreisende Inhalt der Aussage deutlich, so dass lediglich der beschreibende Sinngehalt im Vordergrund stehe und nicht der Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Ein betriebliches Kennzeichen sei darin nicht zu sehen.

 

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer eine bekannte Marke als Wortbestandteil verwendet, riskiert die Löschung des eigenen Zeichens, selbst wenn die eigenen Dienstleistungen nur am…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen