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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Markenschutz für Begriff "Kapitalunion" für Onlinewerbung

Der Begriff "Kapitalunion" hat hinreichend unterscheidungskräftig und kann als Marke für den Bereich Onlinewerbung eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile kapitalunion-als-marke-fuer-onlinewerbung-und-bauwesen-eintragbar-33-w-pat-105-08-bundespatentgericht--20100413.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 105/08).

Zwar sei das Wort aus zwei üblichen Begriffen, "Kapital" und "Union" zusammengesetzt, es weise jedoch keinen klar beschreibenden Charakter auf.

Der durchschnittliche Verbraucher werde darin einen Hinweis auf ein Unternehmen sehen, welches Personen vereine, die einen wesentlichen Bezug zu Kapital aufweisen würden. In welcher Form der Bezug zum Kapital hergestellt werde, sei für den markenrechtlichen Schutz unerheblich. Erforderlich sei die Unterscheidungsfähigkeit, die "Kapitalunion"  eindeutig aufweise. 

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