Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei Upload von PC-Spiel in P2P-Tauschbörse

Ein Anschluss-Inhaber haftet als Mitstörer für den rechtswidrigen Upload eines PC-Spiels, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile anschlussinhaber-haftet-als-mitstoerer-fuer-rechtswidrigen-upload-eines-pc-spiels-308-o-691-09-landgericht-hamburg-20100305.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.03.2010 - Az.: 308 O 691/09).

Der Rechteinhaber an einem Computerspiel klagte gegen den Inhaber eines Telefonanschlusses als Mitstörer, weil über diesen Zugang unerlaubt das Game zum Upload bereitgestellt wurde.

Der Beklagte lehnte eine Haftung ab. Die ermittelte IP-Adresse, die auf ihn verweise, sei kein ausreichender Beweis, denn es komme häufiger vor, dass die Auskünfte der Access-Provider fehlerhaft seien.

Die Hamburger Richter ließen dieses Argument nicht gelten und verurteilten den Beklagten.

Zwar sei es möglich, dass die Software auch fehlerhafte Ergebnisse erstelle. Jedoch sei der Beklagte mehrfach darüber identifiziert worden, so dass die Zuordnung und damit seine Haftung mit Sicherheit angenommen werde. Die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Zuordnung sei daher mehr als unwahrscheinlich.

Da die Rechtsverletzung im Machtbereich des Beklagten geschehen sei, hafte er. Er habe auch keinen Sachverhalt darlegen können, aufgrund dessen eine Haftung entfalle. Insofern sei er verpflichtet gewesen, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen